Ablösung von Cicero durch Branchenregister
Die freiwillige Selbstregulierung für Versicherungsvermittler-/innen „Cicero“ wird Mitte Dezember 2025 eingestellt. Die Suche im Register sowie Neuregistrierungen sind nicht mehr möglich.
Die Ablösung erfolgt schrittweise durch das Branchenregister. Dieses basiert auf den obligatorischen Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler.
Für Versicherungsvermittler/-innen
Die von der FINMA anerkannten beruflichen Qualifikation berechtigen nur noch bis am 31.12.2025 für einen prüfungsfreien Eintrag ins Branchen- oder FINMA-Register.
Für die Registrierung erstellen die betroffenen Personen dafür einen Account in myVBV und senden ihre Zertifikate per E-Mail an vermittler@vbv.afa.ch
Für Versicherungskundinnen und Versicherungskunden
Es stehen zwei Register zur Verfügung:
FINMA-Register: Ungebundene und in Einzelfällen auch gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind im öffentlichen Register der FINMA eingetragen. Im öffentlichen Register sind alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler aufgeführt, die die Registrierungsvoraussetzungen erfüllen.
Branchenregister: Vornehmlich gebundene Versicherungsvermittlerinnen – und vermittler werden im Branchenregister öffentlich gemacht. In diesem Register sind alle Versicherungsvermittlerinnen und – vermittler aufgeführt, welche über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Tätigkeit im entsprechenden Profil verfügen. Das Branchenregister macht – im Gegensatz zum FINMA-Register - keine Aussagen über die Erfüllung von weiteren persönlichen Voraussetzungen in der Versicherungsvermittlungstätigkeit. Das Branchenregister steht ab Februar 2026 auf www.vbv.ch für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Gebundene oder ungebundene Tätigkeit?
Ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und- vermittler stehen in einen Treueverhältnis zu den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern und handeln in deren Interesse. Sie werden in der Regel als Versicherungsbroker bezeichnet.
Bei den gebundenen Versicherungsvermittlerinnen- und Vermittlern ist vor allem an die Fälle zu denken, in denen eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer oder eine Agentin oder ein Agent in einem Treueverhältnis zu einem Versicherungsunternehmen steht.